Angesichts der hohen Energiepreise hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Stromkunden werden seit März 2023 durch die sogenannte Strompreisbremse entlastet. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Strompreisbremse entlastet Verbraucher seit März 2023
Seit März 2023 werden private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen durch die Energiepreisbremsen entlastet. Die Strompreisbremse greift rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar und mildert die Kostenentwicklung deutlich ab. Die gute Nachricht für Sie: Sie müssen nichts weiter tun – wir kümmern uns um alles! Sie erhalten die Entlastungen automatisch über Ihren monatlichen Abschlag bzw. Ihre Abrechnung.
Die Energiepreisbremsen wurden sehr kurzfristig im Dezember 2022 beschlossen. Seitdem arbeiten wir mit Hochdruck an der Umsetzung. Die gesetzlichen Regelungen sind jedoch sehr komplex und die Umstellung unserer IT-Prozesse entsprechend herausfordernd. Sie können sich sicher sein: Sie erhalten Ihre Entlastung in voller Höhe.
Die Energiepreisbremsen werden aus Mitteln des Bundes finanziert und sind zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.
Hinweis: Es gibt viele verschiedene, individuelle Vertragskonstellationen und Varianten zur Anwendung der Entlastungsmaßnahmen – das können wir hier nicht in jeder Ausprägung abbilden. Bei offenen Fragen steht Ihnen Ihr Kundenberater gerne zur Seite. Sie können sich in jedem Fall sicher sein, dass die Entlastungen Sie in voller Höhe erreichen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Strompreisbremse
Wie funktioniert die Preisbremse bei Strom?
Für Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh Strom wird der Arbeitspreis für Strom bei 40 Cent pro kWh (brutto) gedeckelt. Dieser Referenzpreis gilt für 80 % des Verbrauchs, jede weitere Kilowattstunde wird zum vertraglich festgelegten Arbeitspreis abgerechnet.
Wie hoch ist meine Entlastung?
Der Entlastungsbetrag ist für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell. Wir haben ein einfaches Beispiel aufgestellt:
Aufgrund der Energiekrise stieg der Stromarbeitspreis eines Haushaltes auf 50 Cent je kWh. Mit der Strompreisbremse deckelt die Bundesregierung den Preis für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs bei 40 Cent je kWh. Der Staat übernimmt dann die Differenz zwischen dem Vertragspreis (50 Cent je kWh) und dem Referenzpreis (40 Cent je kWh). Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 4.500 kWh ergibt sich für 80 % davon – also für 3.600 kWh – eine Entlastung von 10 Cent je kWh. Die staatliche Unterstützung für das Jahr 2023 beträgt damit 360 Euro. Dieser Betrag wird gleichmäßig von den Abschlagszahlungen abgezogen.
Ab wann und wie bekomme ich die Entlastung?
Für alle Stromkunden startet die Entlastung im März 2023 und gilt rückwirkend für Januar und Februar 2023. Das heißt für Sie: Ihr Abschlag reduziert sich ab März 2023. Und zwar ganz automatisch – Sie brauchen nichts weiter zu tun! Die Entlastungen für Januar und Februar berücksichtigen wir in der Abschlagszahlung für März, diese fällt daher besonders niedrig aus
Was gilt für Kunden mit einem zeitvariablen Stromtarif (Doppeltarif bzw. HT/NT-Tarif)?
Ein zeitvariabler Stromtarif setzt sich aus unterschiedlichen Preisstufen je Kilowattstunde zusammen: Einem Hochtarif (HT) für die Tages- und einem Niedertarif (NT) für die Nachtstunden. Voraussetzung dafür ist ein spezieller Doppeltarifzähler, der den entsprechenden Verbrauch mit einem je eigenen Zählwerk erfasst.
Für Kunden mit einem solchen Doppel- bzw. HT/NT-Tarif wurde vom Gesetzgeber nachträglich nachgeschärft, wie der Referenzpreis ab August 2023 ermittelt wird. So ergibt sich der Referenzpreis für Doppeltarife ab August 2023: Für Zeiten im Hochtarif wird der Strompreis bei 40 Cent je kWh (brutto) gedeckelt, für Zeiten im Niedertarif bei 28 Cent je kWh (brutto). Daraus wird der durchschnittliche Referenzpreis gebildet, der nach zeitlicher Gültigkeit – also der genauen Stundenanzahl – von Hoch- und Niedertarif gewichtet ist. Entsprechend ermitteln wir aus Ihren gültigen HT/NT-Arbeitspreisen einen durchschnittlichen Arbeitspreis. Aus der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Referenzpreis und Ihrem durchschnittlichen Arbeitspreis berechnen wir Ihre Entlastung. Ihren zusätzlichen Entlastungsbetrag für den entsprechenden Zeitraum ab August 2023 erhalten Sie von uns als Einmalzahlung.
Ich wohne zur Miete und habe den Vertrag mit dem Energieanbieter nicht selbst geschlossen. Wie profitiere ich von den Preisbremsen?
Auch Mieter ohne eigenen Vertrag mit dem Energieanbieter werden durch die Preisbremsen entlastet. Sie erhalten den Entlastungsbetrag in der Regel von ihrem Vermieter beziehungsweise der Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen der Nebenkostenabrechnung.
Wie werden größere Unternehmen entlastet?
Größere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch ab 30.000 kWh Strom erhalten die Entlastung ebenfalls ab März 2023 rückwirkend für Januar und Februar. Für 70 % ihres Verbrauchs aus 2021 zahlen sie 13 Cent je kWh Strom (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer). Der Verbrauch, der über 70 % hinausgeht, wird zum vertraglichen Arbeitspreis abgerechnet.
Die Summe der Entlastungen für Unternehmen ist begrenzt, Vorgaben zu den Höchstgrenzen finden Sie in §§ 9 und 10 StromPBG. Bitte beachten Sie Ihre Mitteilungspflichten gemäß § 30 StromPBG, damit wir Ihre Entlastungen korrekt umsetzen können. Weitere Informationen und eine Vorlage zum Download finden Sie hier. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wirtschaftsprüfer bzw. einen beratenden Dritten.
Lohnt es sich überhaupt noch, Energie zu sparen?
Ja, Energie sparen lohnt sich mehr denn je. Denn nur ein bestimmter Anteil Ihres Verbrauchs wird staatlich unterstützt, für jede weitere Kilowattstunde gilt der Vertragspreis. Umfangreiche Energiespartipps finden Sie unter www.ganz-einfach-energiesparen.de.
Mit unseren Energiespartipps schonen Sie die Umwelt und die Haushaltskasse
Die Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung werden die Preissteigerungen nicht vollständig kompensieren können. Umso wichtiger ist es, weiterhin sparsam mit Energie umzugehen. Es gibt viele Möglichkeiten, den Energieverbrauch schnell und einfach zu reduzieren – und damit die Umwelt sowie Ihren Geldbeutel zu entlasten. Umfangreiche Energiespartipps finden Sie unter www.ganz-einfach-energiesparen.de.