SEPA – Der einheitliche bargeldlose europäische Zahlungsverkehr
Ab dem 1. Februar 2014 gibt es mit SEPA einen einheitlichen bargeldlosen europäischen Zahlungsverkehr.
Ab dem 1. Februar 2014 gibt es mit SEPA einen einheitlichen bargeldlosen europäischen Zahlungsverkehr.
Bei Kunden, die bereits eine Bankverbindung bei der Ammer-Loisach Energie GmbH hinterlegt haben, werden die Kontonummern und Bankleitzahlen automatisch in IBAN und BIC umgewandelt. Für Sie entsteht kein weiterer Aufwand, Sie müssen uns keine neuen Daten übermitteln.
Alle Kunden, die uns ab Oktober 2013 eine neue Bankverbindung zur Guthabenerstattung oder zur Abbuchung fälliger Posten mitteilen, müssen IBAN und BIC angeben, damit wir den Zahlungsverkehr ordnungsgemäß abwickeln können.
Das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt die bisherige Einzugsermächtigung.
Durch die Umwandlung der bereits vorhandenen Bankverbindungen bei der Ammer-Loisach Energie GmbH werden auch alle Einzugsermächtigungen automatisch in ein SEPA-Lastschriftmandat geändert.
Nach Umstellung oder Neuerteilung eines SEPA-Lastschriftmandats bekommt jeder Kunde eine Mandatsreferenz zugeordnet. Diese muss bei jeder Abbuchung in Kombination mit der Gläubiger-Identifikationsnummer angegeben werden.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers. Diese Nummer wurde für das neue SEPA-Lastschriftverfahren eingeführt und ist ein verpflichtendes Merkmal im SEPA-Mandat.
Beispiel für IBAN (International Bank Account Number):
Die IBAN ersetzt die bisherige Kontonummer und darf höchstens 34 Stellen betragen.
Beispiel für BIC (Bank Identification Code):
Der BIC oder SWIFT-Code besteht aus acht oder elf alphanumerischen Zeichen und ist wie folgt untergliedert: Durch diesen Code kann innerhalb des neuen europäischen Zahlungsraums, also in allen EU-Mitgliedsstaaten, jedes Kreditinstitut einwandfrei identifiziert werden.